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Reiserücktrittsversicherung, RundumSorglos Paket, Reisekrankenversicherung, ... was brauche ich?



Die Europäische Reiseversicherung 

Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisekrankenversicherung...?
 
„Brauche ich nicht! Sind doch nur zusätzliche Kosten, die sich nicht rentieren!“
 

Wir erklären Ihnen, warum Sie sie in vielen Fällen doch brauchen...



1. Was genau bedeutet eigentlich der Begriff „Reiserücktritt“?
 
Gleich zu Beginn muss geklärt werden, dass ein Reiseabbruch kein Reiserücktritt ist.
Reiserücktritt bedeutet, dass vor Reisebeginn z.B. wegen schwerer Krankheit von der Reise zurückgetreten werden kann. D.h. die Reise wird also nicht angetreten.
 
Ein Reiserücktritt kann nur erfolgen bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Reise angetreten wird, also vor Beginn der Reise.

Welcher Zeitpunkt gilt als Beginn der Reise?
  • bei einer reinen Flugreise gilt als Reiseantritt der Check-In am Counter
  • bei einer Flug-Pauschalreise kann der Beginn der Reise jedoch schon der Zeitpunkt, an dem der Urlauber in den Zubringer zum Airport steigt, sein
  • bei Pauschalreisen mit eigener Anfahrt beginnt die Reise ab dem Zeitpunkt, ab welchem dem Urlauber das Hotelzimmer zugewießen wird
 
Wer ist überhaupt versichert?
 
In der Versicherungspolice sind alle Personen versichert, die im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Solche Versicherungsverträge können für Einzelpersonen, Familien und sogar für ganze Gruppen abgeschlossen werden. Der Reisende (Versicherte) darf auch zurücktreten, wenn insbesondere Familienangehörigen und versicherten Mitreisenden etwas Unvorhergesehenes zustößt.
 
In welchen Fällen kann ich zurücktreten?
 
Grundvorraussetzung für einen Reiserücktritt ist die Unzumutbarkeit des Antritts der Reise.
 
Beispiele für einen Rücktritt:
  • Tod
  • Unfall
  • unerwartete schwere Erkrankung
  • unerwartete Schwangerschaft
  • Verlust des Arbeitsplatzes
 
Was leistet die Versicherung?
 
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt für Sie die Stornogebühren, die aufgrund des Rücktritts beispielsweise aus Krankheitsgründen, beim Reiseveranstalter entstehen.

Was tun, wenn ich die Reise abbrechen will, ich diese aber bereits angetreten habe?
 
Sobald die Reise angetreten ist, kann nicht mehr von dieser zurückgetreten werden. In diesem Fall kann eine Erstattung des Preises bei Abbruch der Reise nur über eine Reiseabbruchversicherung erfolgen.

 
2. Was beinhaltet die Reiseabbruchversicherung?
 
Die Reiseabbruchversicherung kommt zum Tragen, wenn der Versicherte während der Reise aus versichertem Grund nach Hause reisen muss, also die Reise abbricht. Erstattet werden die nicht genützten Leistungen.
Versicherte Ereignisse sind z. B.:
  • schwere Erkrankung
  • schwere Unfallverletzungen
  • schwere Schäden am Eigentum durch Feuer, Explosion, etc.(wenn die versicherte Person zur Schadensfeststellung anwesend sein muss)
  • wenn Sie die Reise außerplanmäßig beenden oder z. B. aufgrund einer Naturkatastrophe verlängern müssen, erhalten Sie u. a. die Erstattung für die Mehrkosten der Rückreise
     
Beides kombinieren (Reiserücktrittsversicherung + Reiseabbruchversicherung):

DER RRV-TOPSCHUTZ DER ERV  KOMBINIERT REISERÜCKTRITTS- UND REISEABBRUCHVERSICHERUNG (auch als Jahres-RRV-Topschutz möglich).
 
3. Brauche ich eine Reisekrankenversicherung?
Eine Reisekrankenversicherung ist erforderlich bei:
  • kürzeren Aufenthalten im Ausland (typischerweiße bei einem Urlaub), denn der Versicherungsschutz,
    den gesetzliche Krankenkassen bieten, deckt keine Krankenrücktransporte ab
  • längeren (ab ca. 6 Wochen) Aufenthalten Deutscher im Ausland
  • Aufenthalten ausländischer Gäste in Deutschland (eine Reisekrankenversicherung
    kann hier sogar
    Bedingung für das Visum sein)
4. Und welche Reiseversicherung ist nun die richtige für mich?
 
Wenn Sie eine Urlaubsreise planen, die nicht länger als 6 Wochen dauert, haben Sie folgende Möglichkeiten:
  • für jede einzelne Reise eine neue Versicherung abschließen
     
  • Abschluss eines Jahresvertrages (Dauerpolice): hier sind beliebig viele Urlaubsreisen bis zur Dauer von jeweils sechs Wochen versichert.
 
 Wer bietet mir eine günstige Reisekrankenversicherung an?
 
Die ERV-Versicherung.
           
Sie übernimmt die anfallenden Kosten für Heilbehandlungen im Ausland, organisiert Krankenrücktransporte, den Versand von Medikamenten oder die Rückholung von Kindern.

Die ERV berücksichtigt Ihre Wünsche:
Sie übernimmt den Krankenrücktransport nicht nur bei „medizinischer Notwendigkeit“, sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist.
 
Geltungsbereich:
 
Die Versicherung gilt weltweit für beliebig viele Reisen bis zu jeweils 45 Tagen.
 
Lohnt sich eine Jahresversicherung?

Die Prämie für eine Jahresversicherung ist günstig: Jahresreiseversicherungen lohnen meistens ab zwei, manchmal schon bei einer Reise pro Jahr.

Gut zu wissen:
Die ERV bietet einen Jahresversicherungsschutz für die Reiserücktrittsversicherung in Kombination mit einer
Reiseabbruchversicherung an.
 
Sind Sie jetzt etwas verwirrt nach dieser Flut an Information?
 
Dann haben wir jetzt eine einfache Lösung für alles:
 
 Der RundumSorglos-Schutz der ERV
 
 
Sehen Sie sich einfach die Angebote der ERV-Versicherung an (klicken Sie auf das ERV-Banner am Anfang der Seite) und buchen Sie nach Ihrem persönlichen Bedarf. Dort finden Sie auch weitere nützliche Reiseversicherungen.
 
Gerne beraten wir Sie auch individuell. Rufen Sie uns einfach an unter (0911) 93 38 79 40 oder schreiben Sie uns eine E-Mail
an: service@eventtravel.de
           
           

 

Geschrieben von: oliver - eventtravel am 17.11.2009





  

 


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